Kundenprojekt
Apotheke am Bürgerhaus, Frankfurt-Griesheim
Der Webauftritt einer Apotheke — ein reguliertes Umfeld, in dem Heilmittelwerberecht, Preisangabenverordnung und der Umgang mit Gesundheitsdaten mitbestimmen, was auf einer Seite überhaupt stehen darf.
Redaktionelle Inhaltstypen mit den vorgeschriebenen Pflichtangaben, Öffnungszeiten samt Berechnung der hessischen Feiertage, die Rezept- und Vorbestellstrecke auf der Plattform des Anbieters statt in eigenen Formularen — und beim Laden keine einzige Anfrage an Dritte, wodurch kein Einwilligungsbanner nach § 25 TDDDG nötig wird.